Das wäre doch eine äußerst praktische Möglichkeit, den mittlerweile lästig nadelnden und sperrigen Weihnachtsweggefährten, auf die letzte Reise zu schicken.
Aber nein, Corona vermiest uns dieses Jahr auch diesen Spaß. Das Verbrennen verbietet das Landesemissionsschutzgesetz. War zumindest mal so, als ich mich vor Jahren einmal über die normale Rufnummer der hiesigen Polizei informieren wollte, ob der Nachbar gefällte Tannen in seinem Garten verbrennen dürfe … „Darf er nicht“, bestätigte der Schutzmann. „Wo wohnen Sie denn?!“ schob er als Frage hinterher und stand keine 10 Minuten später mit Digitalkamera zur Beweisaufnahme in Nachbars Garten (konnte ich hinter den Gardinen meines damaligen Kinderzimmers aus stehend, sehen).
Wäre der Nachbar einem Familienmitglied gegenüber – das ihn nett gebeten hat, das Verbrennen aufgrund von steigender Rauch- und Geruchsbelästigung einzustellen – nicht so ausfallend geworden, hätte man vom Anruf absehen können …